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Zweck des Vereins ist die Förderung der Jugendpflege und Erziehung am Kippenberg-Gymnasium, insbesondere durch finanzielle Unterstützung bedürftiger Schülerinnen und Schüler (Teilnahme an Gemeinschaftsveranstaltungen u. a.) sowie durch Gewährung finanzieller Hilfen bei Ausgaben zur Förderung von Ausbildung und Erziehung und ähnlicher Aufwendungen.

Über Spenden würden wir uns sehr freuen:

  • Kontonummer: 00 1220 7411 bei der Sparkasse Bremen (BLZ 290 501 01)
  • IBAN: DE42 2905 0101 0012 2074 11
  • BIC: SBREDE22XXX

Ansprechpartner: Herr Haußmann


Auszüge aus der Satzung

§ 1 – Name

Unter dem Namen „Schulverein August Kippenberg e.V.“ besteht ein Verein mit dem Sitz in Bremen. Der Verein ist in das Vereinsregister einzutragen.

§ 2 – Zweck

  1. Zweck des Vereins ist die Förderung der Jugendpflege und Erziehung am Kippenberg-Gymnasium, insbesondere durch
    • Unterstützung von bedürftigen Schülerinnen und Schülern bei der Teilnahme an Gemeinschaftsveranstaltungen und in sonstigen Einzelfällen.
    • Bestreitung von besonderen, im Interesse der Schülerinnen und Schüler liegenden Ausgaben für die Förderung der Ausbildung und Erziehung.
    • in besonderen Fällen können auch Dienstleistungen und sonstige Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem Vereinszweck gem. a. und b. bestehen, bestritten werden.
  1. Der Verein ist konfessionell und politisch nicht gebunden. Er erfüllt seine Aufgaben ausschließlich und unmittelbar und ist gemeinnützig im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
  2. Zuwendungen für die unter a. genannten Zwecke dürfen nur an bedürftige Schüler und Schülerinnen im Sinne des §3 der GVO (BGBI 1953 I Seite 1592) gegeben werden.
  3. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

§ 3 – Mitgliedschaft

  1. Die Mitgliedschaft steht den Eltern der Schülerinnen und Schülern des Kippenberg-Gymnasiums offen. Sie kann auch von jedem anderen erworben werden, der sich dem Kippenberg-Gymnasium verbunden fühlt und seine Bestrebungen unterstützen will.

§ 5 – Mittel

  1. Die Mittel des Vereins werden durch Spenden aufgebracht.
  2. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch leine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.